In den verschiedenen Hundegesetzen Deutschlands fordern die Bundesländer von Hundehaltern eine Sachkundeprüfung (sog. Hundeführerschein). Dabei hat jedes Bundesland seine eigenen Regelungen. Ein bundeseinheitliches Vorgehen gibt es nicht.
In NRW fordert das Landeshundegesetz einen Sachkundenachweis von die Halterinnen und Halter dieser Hunde:
Warum ein Sachkundenachweis?
Mit dem Sachkundenachweis soll überprüft werden, ob die Hundehalter die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten (Sachkunde) besitzen und über die dafür notwendige Zuverlässigkeit verfügen. Nur wer dies in einem theoretischen Sachkunde-Test nachweisen kann, erhält die Erlaubnis vom örtlichen Ordnungsamt, einen der oben genannten Hunde zu halten.
Der Gesetzgeber möchte damit sicherstellen, dass der Halter des Hundes auch eine gewisse Ahnung im Umgang mit dem Hund hat und weder dem Hund noch andere Personen Schaden entsteht.
Auf der Internetseite Sachkundenachweis.de wurden die Fragen und Antworten der bisher bekannten Fragebögen des Sachkundenachweises für Hunde zum Üben für die Sachkundeprüfung zusammengefasst.
FCI – Standard Nr. 44 / 26. 01. 2007 / D BERGER DE BEAUCE – BAS ROUGE (Beauceron) Übersetzung : Frau Michèle Chauliac. Ursprung : Frankreich. Datum der Publikation des gültigen Original-Standards: 25.10.2006
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